Für jede Erstreckung der Zahlungsfrist wird eine Gebühr von CHF 40.-- erhoben.
Ein Gesuch um Erstreckung der Zahlungsfrist kann für maximal 6 Monate ab
Rechnungsdatum eingereicht werden.
   
 

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Falls wir Ihrem Begehren nicht entsprechen können, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Ansonsten erhalten Sie per Post eine Bestätigung der bewilligten Erstreckung der Zahlungsfrist.

Die definitive Verzugszinsberechnung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.

   
  Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt.